"Wenn es die Vorsorge zum Schutz vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt erfordert, ist - ungeachtet wirtschaftlicher Interessen - die Vermarktung von Produkten einzuschränken oder die Produktion einzustellen." Dieser Kernsatz unserer bereits seit vielen Jahren weltweit gültigen "Leitlinien für Produktverantwortung" ist nicht nur ein Lippenbekenntnis. Das beweist unser freiwilliger Vermarktungsstopp des Cholesterinsenkers Lipobay® (US-Handelsname: Baycol®) im August 2001. Mit dieser Entscheidung haben wir erhebliche wirtschaftliche Einbußen in Kauf genommen, weil die Sicherheit der Patienten in aller Welt für uns oberste Priorität hat.

Genau an dem Tag, an dem sich die Eintragung der Firma "Friedr. Bayer et comp." ins Handelsregister zum 138. Mal gejährt hat, haben wir im Sinne unserer Responsible-Care-Philosophie eine der für unser Unternehmen bisher schwerwiegendsten Entscheidungen gefällt: Am Dienstag, 7. August 2001, beschlossen wir, die Vermarktung unseres Cholesterinsenkers Lipobay®/Baycol® auszusetzen. Am nächsten Tag haben wir diesen Entschluss der Weltöffentlichkeit bekannt gegeben und die Ärzte und Apotheker informiert. Dabei waren wir uns im Klaren darüber, dass dies außerordentlich starke negative Auswirkungen auf unseren Aktienkurs haben würde. Im Interesse der Sicherheit und der Gesundheit der rund sechs Millionen Patienten, die weltweit Lipobay®/ Baycol® einnahmen, gab es für uns zu der Entscheidung, das Präparat vom Markt zu nehmen, jedoch keine Alternative.

Cerivastatin gehört zu den Statinen. Diese Substanzklasse zeichnet sich durch eine hervorragende Cholesterin senkende Wirkung aus. Ein zu hoher Cholesterinspiegel im Blut gilt als einer der größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, vor allem für Arteriosklerose, die zu Herzinfarkt oder Schlaganfall führen kann.

Keine Auffälligkeiten während des Zulassungsverfahrens
Als wir unseren Cholesterinsenker 1997 auf den Markt brachten, war der Fachwelt bereits bekannt, dass es in Verbindung mit der Einnahme von Statinen in seltenen Fällen zu einer potenziell lebensgefährlichen Nebenwirkung kommen kann: zu einer Muskelschwäche (Rhabdomyolyse). Bei der klinischen Prüfung von Cerivastatin, die rund 50 Studien mit etwa 2.500 Patienten umfasste, sind bis hin zur Zulassung keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dieser Nebenwirkung aufgetreten. Erst mit dem weiteren Ausbau des Studienprogramms nach der Zulassung und der Auswertung der Informationen von über 15.000 Patienten wurden einige wenige Fälle von Rhabdomyolyse festgestellt.

Das Risiko dieser Muskelschwäche wächst, wenn Statine in Kombination mit Gemfibrozil, einem anderen Cholesterinsenker, eingenommen werden. Dieses Medikament wird als generisches Präparat besonders in den USA häufig verschrieben. Daten deuten darauf hin, dass bei der Kombination von Cerivastatin mit Gemfibrozil Fälle von Muskelschwäche häufiger aufzutreten scheinen als bei der gleichzeitigen Einnahme von Gemfibrozil mit anderen Statinen.

Auf das durch die Kombination mit Gemfibrozil erhöhte Nebenwirkungsrisiko haben wir vom Start der Ausbietung an in Beipackzetteln für die Patienten und Hinweisen an die Ärzte aufmerksam gemacht. Später wurden die Kombination mit Gemfibrozil sogar als Kontraindikation in den Beipackzettel aufgenommen und zusätzlich Informationsschreiben an Ärzte versandt. Trotz aller dieser mit den zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen gab es weiterhin Meldungen über Muskelschwächen bei Patienten, denen die gleichzeitige Einnahme dieser beiden Präparate verordnet worden war. Nach Marktforschungsdaten erhielten in den USA etwa 1,5 Prozent der mit Cerivastatin behandelten Patienten zusätzlich Gemfibrozil. Von den 31 Todesfällen, die von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) berichtet wurden, sind nach FDA-Angaben 40 Prozent auf die Kombinationstherapie mit Gemfibrozil zurückzuführen.

Ein weiterer Grund für die Rücknahme war der mitunter bestimmungswidrige Einsatz der Höchstdosis 0,8-Milligramm zu Beginn der Behandlung. So haben wir in unseren Verschreibungsempfehlungen deutlich darauf hingewiesen, eine Behandlung nicht mit dieser höchsten Dosierung zu starten, sondern mit einer geringeren Dosis zu beginnen und diese dann schrittweise zu erhöhen. Auch gegen diesen Hinweis wurde in Einzelfällen verstoßen.

In der falschen Anwendung des Präparats haben wir ein zusätzliches Risiko für die Anwender gesehen. Zu Spontanmeldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Gesundheitsbehörden ist jeder Arzt verpflichtet. Allerdings haben diese Meldungen nur eine begrenzte Aussagekraft - ein Faktum, das auch immer wieder von den Gesundheitsbehörden betont wird. Ein wirklicher kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme eines Medikaments und einer Nebenwirkung kann nur schwer nachgewiesen werden. Denn häufig fehlen Informationen wie beispielsweise Hinweise auf andere Medikamente, die der Patient zusätzlich einnimmt. Im Übrigen ist es nach Expertenmeinung überaus schwierig, zwischen einem Todesfall zu unterscheiden, der durch eine bestehende Vor- oder Begleiterkrankung auftritt, oder einem, der direkt auf die Nebenwirkung der eingenommenen Präparate zurückgeführt werden kann. Fakt ist: Viele der mit Statinen behandelten Patienten sind älter und leiden tatsächlich an ernsthaften Begleiterkrankungen, vor allem auch an Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit hoher Morbidität und Mortalität.

Gründliche und umfassende Informationspolitik
In allen potenziellen Fällen haben wir sorgfältig und gründlich die Spon-tanmeldungen der Ärzte verfolgt und umfassend informiert: Im europäischen Verfahren wurden alle relevanten Informationen der MCA (Medicines Control Agency) mitgeteilt, die für den "Reference Member State", das Vereinigte Königreich, gehandelt hat. Über diese Behörde sind die für die Aufnahme einer Kontraindikation erforderlichen Informationen an die beteiligten Behören der anderen Mitgliedstaaten und auch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelangt.

Da wir dennoch nicht ausschließen können, dass trotz eindringlicher Warnhinweise manche Ärzte an ihrer gewohnten Verordnungspraxis festhalten würden, und da es außerdem therapeutische Alternativen gibt, haben wir beschlossen, das Präparat freiwillig vom Markt zu nehmen.

 


Pharma

BfArM


Die präklinische Entwicklung von Cerivastatin begann bereits 1989. Die sich anschließende klinische Entwicklung umfasste ca. 50 Studien mit etwa 2.500 Patienten. 1996 wurde das Medikament zur Zulassung eingereicht. Die Forschungs- und Entwicklungskosten für Cerivastatin liegen bei rund 300 Millionen Euro.